Zimmerfrei Im Burgholz
ZimmerfreiIm Burgholz   

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) derFirma:  Zimmerfrei Dr.h.c. Helgè Siegfried Zimmer für Übernachtungen, Veranstaltunge und Seminare

 

I Geltungsbereich

1. Diese AGB gelten für Verträge über die mietweise Überlassung  von  Konferenzräumen und Gästezimmern sowie für alle damit

Zusammenhängenden, weiteren Leistungen der Zimmerfrei Dr.h.c. Helgè Siegfried Zimmer.

 

2. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Leistungen und

Lieferungen bzw. Nutzung der Zimmer und/oder Räume gelten

unsere AGB als angenommen.

 

II Vertragsabschluss und –partner

 1. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung

Der Zimmerfrei Dr.h.c. Helgè Siegfried Zimmer.

 zu Stande, bei der Überlassung von

Gästezimmern bereits durch die Antragsannahme.

 

2. Vertragspartner sind die Zimmerfrei Dr.h.c. Helgè Siegfried Zimmer.

(im Folgenden die Zimmerfrei) und die Tagungsleiterin/der Tagungsleiter

bzw. der Gast (im Folgenden: der Kunde).

3. Die Zimmerfrei ist eine Einzelgesellschaft.

 

III Leistungen, Preise, Zahlungen

1. Die Tagessätze enthalten keine  Verpflegungssätze.

 

2. In allen Seminarräumen ist Internet-

Zugang über WLan möglich, nicht in den Gästezimmern.

Es besteht kein Recht auf Nutzung des Internets mittels LAN und WLAN
 

 

3. Die Zimmerfrei stellt dem Kunden gegen Gebühren und

nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung Materialien und Geräte

für die Seminargestaltung zur Verfügung.

 

4. Die Zimmerfrei hält eine begrenzte Zahl von kostenfreien

Parkplätzen bereit. Ein Anspruch des Kunden auf einen Parkplatz

oder die Reservierung von Stellplätzen besteht nicht.

 

5. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche

Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen

Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 6 Monate und erhöht sich der von der Zimmerfrei allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch jährlich um 10%, erhöht werden.

Grundsätzlich sind die vereinbarten Preise für Leistungen der Zimmerfrei spätestens 7 Tage vor Inanspruchnahme , im Voraus, zu bezahlen. Abweichungen benötigen die Schriftform.
 

6. Die Preise können von der Zimmerfrei ferner geändert werden, wenn

der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Leistungen

der Zimmerfrei wünscht und die Zimmerfrei dem zustimmt.

 

7. Eine Änderung der Teilnehmerzahl und der weiteren Leistungen

muss spätestens 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn der

Hausbelegung schriftlich mitgeteilt werden.

 

8.Eine Änderung der Teilnehmerzahl nach oben bedarf der

Zustimmung der Zimmerfrei. Es wird die tatsächliche

Teilnehmerzahl berechnet.

 

9.Wird die vereinbarte Teilnehmerzahl um mehr als

10% unterschritten und diese Änderung der Bildungsstätte

nicht bis zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn

schriftlich mitgeteilt, stellt die Zimmerfrei ein Ausfallentgelt

in Rechnung:

a) Wenn die Veränderung schriftlich bis zu 7 Tage vor

Veranstaltungsbeginn mitgeteilt wird: 25% der für die

nicht in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten

Zahlungen;

b) Wenn die Veränderung schriftlich bis zu 2 Tage vor

Veranstaltungsbeginn mitgeteilt wird: 80% der für die

nicht in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten

Zahlungen;

c) Bei kürzer fristigen  Änderungen stellt die Zimmerfrei

die vertraglich vereinbarten Leistungen in vollem Umfang

in Rechnung.

 

10.Rechnungen der Zimmerfrei ohne Fälligkeitsdatum

sind sofort  ab Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

 

11.Der Kunde erhält eine Gesamtrechnung. Einzelabrechnungen

sind nur in Ausnahmen möglich und bedürfen der vorherigen

schriftlichen Vereinbarung. Die Zimmerfrei erhebt für diese

Dienstleistung eine Verwaltungsgebühr von 5 Euro pro gestellter

Rechnung. Übernachtungskunden erhalten spätestens am Abreisetag die Rechnung. Der Kunde hat kein Recht auf postalische Zustellung der Rechnung.
 

12. Die vorläufigen Gesamtkosten für Gruppenreisen, Seminare, Klassenfahrten oder auch Einzelkunden o.ä. sind grundsätzlich bis spätestens 7 Tage vor Ankunft auf das Konto der Zimmerfrei zu überweisen.
 

 

IV Rücktritt der Zimmerfrei

1. Die Bildungsstätte ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem

Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:

-höhere Gewalt oder andere von der Bildungsstätte nicht zu

vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;

Gästezimmer/ Veranstaltungen unter irreführender oder falscher

Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden, in Person des

Kunden oder dessen Vertreters, oder des Zwecks ,gebucht werden (siehe II.3).

2. Die Zimmerfrei ist berechtigt vom Vertrag zurück zu treten:
 

- Wenn der Kunde offensichtlich alkoholisiert ist oder unter sonstigem    Drogeneinfluss steht.

- Bei Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung.

3. Die Zimmerfrei hat den Kunden von der Ausübung des

Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

4. Bei berechtigtem Rücktritt der Zimmerfrei entsteht kein

Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

V Rücktritt des Kunden (Abbestellung), Stornierungen

1. Bei Rücktritt des Kunden von dem mit der Zimmerfrei

geschlossenen Vertrag ist die Zimmerfrei berechtigt, die

vereinbarten Leistungen in Rechnung zu stellen, auch wenn

der Kunde diese nicht in Anspruch nimmt.

In Rechnung gestellt werden:

a) Wenn die Kündigung schriftlich 2 Monate bis 7 Tage

vor Veranstaltungsbeginn oder Anreise erfolgt: 0,0 % der vereinbarten

Zahlungen

b) Bei kürzer fristiger Kündigung stellt die Bildungsstätte die

vertraglich vereinbarten Leistungen in vollem Umfang in Rechnung.

 

2. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Zimmerfrei oder einer

von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

VI Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe der Gästezimmer und Tagungsräume

 

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Gästezimmer und Tagungsräume.

 

2. Gebuchte Gästezimmer stehen dem Kunden ab 18:00 Uhr des vereinbarten

Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere

Bereitstellung. Die Anreise ist am vereinbarten Tag bis 20:00 Uhr möglich.

Abweichungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung mit der Zimmerfrei.

 

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Gästezimmer der Zimmerfrei spätestens

um 10:00 Uhr geräumt  zur Verfügung zu stellen und die Zimmerschlüssel zurück zu geben.
 

 

4. Die Seminarräume und die vereinbarten weiteren Leistungen werden durch

die Zimmerfrei termingerecht bereitgestellt. Der Kunde erhält bei seinem

Eintreffen im Büro der Bildungsstätte die Schlüssel für die bereitgestellten

Seminarräume/Gästezimmer und gibt diese nach Abschluss seiner Veranstaltung/Mietdauer

wieder zurück.

 

5. Materialien und technische Geräte werden dem Kunden termingerecht und

funktionsüberprüft bereitgestellt. Die Bedienung der Materialien und Geräte

erfolgt ausschließlich durch den Kunden.

 

6. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die ihm überlassenen Seminarräume

abgeschlossen sind, wenn sie von ihm und seiner Gruppe nicht genutzt

werden.

 

7. Der Kunde beachtet die Hausordnung.

 

8. Stornierungen und Stornierungsgebühren fallen an, wenn nicht spätestens 7 Tage vor Anreise eine schriftliche Stornierung der Buchung bei der

Zimmerfrei eingegangen ist. Bereits bezahlte Kosten werden in diesem Falle in voller Höhe, innerhalb von 14 Tagen zurück erstattet

Bis 7 Tage vor geplanter Anreise fallen keine Stornierungsgebühren an.

Danach werden dem Kunden 100% der gebuchten Kosten in Rechnung gestellt.

Auch bei frühzeitiger Abreise werden 100% der ursprünglich gebuchten Leistungen fällig.

Eine Erstattung bereits bezahlter Kosten findet in keinem Falle statt

 

VI Technische Einrichtungen

1. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße

Rückgabe von technischen Einrichtungen und Geräten, die ihm von der

Bildungsstätte zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden.

 

VII Haftung der Zimmerfrei

1. Die Zimmerfrei haftet  für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt

auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf  Vorsatz

oder grobe Fahrlässigkeit der Bildungsstätte zurückzuführen sind.

 

2. Für eingebrachte Sachen im Gästezimmer sowie in den Tagungsräumen

haftet die Zimmerfrei nicht.

 

3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Parkplatz der Zimmerfrei

zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zu

Stande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück

der Zimmerfrei abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren

Inhalt haftet die Zimmerfrei nicht.

 

VIII Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände

befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. in

der Zimmerfrei. Die Zimmerfrei übernimmt für Verlust, Untergang

oder Beschädigung keine Haftung.

 

2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen

zu entsprechen.

 

Das Rauchen ist in den Gebäuden und auf dem gesamten Gelände der Zimmerfrei strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit einer Gebühr in Höhe von 450,00€ pro Fall geahndet.

Einzige Ausnahme: An den von der Zimmerfrei bereitgestellten Aschenbechern im Aussenbereich darf geraucht werden, aber die jeweiligen Stummel nicht auch den Boden geworfen werden.

 

IX Haftung des Veranstalters für Schäden

1. Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch

Veranstaltungsteilnehmer, bzw. -besucher, Mitarbeiter oder Dritte aus seinem

Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Reinigungskosten bei stark verschmutzte Zimmern betragen 25,00€ pro Zimmer. Für Gasträume, Seminarräume und Küche und alle übrigen Räumlichkeiten inkl. Aussenbereich wird in diesem Falle eine Reinigungsgebühr in Höhe von je 100,00€ fällig und ist direkt vor Ort zu zahlen.

Bei Verlust oder Diebstahl des Schlüssels für die Eingangstür der Zimmerfrei muss das gesamte Zentralschliesssystem ausgetauscht werden. Die Kosten hierfür trägt in jedem Fall der Kunde. Bei Verlust oder Diebstahl des Zimmer- bzw. Seminarraumschlüssels trägt die Kosten der Erneuerung ebenfalls der Kunde in Höhe der tatsächlichen Kosten.
 

 

X Datenschutz

1. Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Anmeldung und durch Teilnehmerlisten erhoben und elektronisch verarbeitet werden, nutzt die Zimmerfrei  ausschließlich zur Abwicklung der vertraglich vereinbarten

Leistungen. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

 

2. Für die Bewerbung ihrer eigenen Veranstaltungen und Angebote verwendet

die Zimmerfrei ausschließlich Anschriften von Personen, die dazu

ausdrücklich ihr Einverständnis erklärt haben.

 

XI Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder

dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen

oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

 

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Wuppertal

 

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB für Veranstaltungen und Unterbringungen unwirksam

oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen

nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften

 

 

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