Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) derFirma: Zimmerfrei Dr.h.c. Helgè Siegfried Zimmer für Übernachtungen, Veranstaltunge und Seminare
I Geltungsbereich
1. Diese AGB gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenzräumen und Gästezimmern sowie für alle damit
Zusammenhängenden, weiteren Leistungen der Zimmerfrei Dr.h.c. Helgè Siegfried Zimmer.
2. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Leistungen und
Lieferungen bzw. Nutzung der Zimmer und/oder Räume gelten
unsere AGB als angenommen.
II Vertragsabschluss und –partner
1. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung
Der Zimmerfrei Dr.h.c. Helgè Siegfried Zimmer.
zu Stande, bei der Überlassung von
Gästezimmern bereits durch die Antragsannahme.
2. Vertragspartner sind die Zimmerfrei Dr.h.c. Helgè Siegfried Zimmer.
(im Folgenden die Zimmerfrei) und die Tagungsleiterin/der Tagungsleiter
bzw. der Gast (im Folgenden: der Kunde).
3. Die Zimmerfrei ist eine Einzelgesellschaft.
III Leistungen, Preise, Zahlungen
1. Die Tagessätze enthalten keine Verpflegungssätze.
2. In allen Seminarräumen ist Internet-
Zugang über WLan möglich, nicht in den Gästezimmern.
Es besteht kein Recht auf Nutzung des Internets mittels LAN und WLAN
3. Die Zimmerfrei stellt dem Kunden gegen Gebühren und
nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung Materialien und Geräte
für die Seminargestaltung zur Verfügung.
4. Die Zimmerfrei hält eine begrenzte Zahl von kostenfreien
Parkplätzen bereit. Ein Anspruch des Kunden auf einen Parkplatz
oder die Reservierung von Stellplätzen besteht nicht.
5. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche
Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 6 Monate und erhöht sich der von der Zimmerfrei allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch jährlich um 10%, erhöht werden.
Grundsätzlich sind die vereinbarten Preise für Leistungen der
Zimmerfrei spätestens 7 Tage vor Inanspruchnahme , im Voraus, zu bezahlen. Abweichungen benötigen die Schriftform.
6. Die Preise können von der Zimmerfrei ferner geändert werden, wenn
der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Leistungen
der Zimmerfrei wünscht und die Zimmerfrei dem zustimmt.
7. Eine Änderung der Teilnehmerzahl und der weiteren Leistungen
muss spätestens 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn der
Hausbelegung schriftlich mitgeteilt werden.
8.Eine Änderung der Teilnehmerzahl nach oben bedarf der
Zustimmung der Zimmerfrei. Es wird die tatsächliche
Teilnehmerzahl berechnet.
9.Wird die vereinbarte Teilnehmerzahl um mehr als
10% unterschritten und diese Änderung der Bildungsstätte
nicht bis zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn
schriftlich mitgeteilt, stellt die Zimmerfrei ein Ausfallentgelt
in Rechnung:
a) Wenn die Veränderung schriftlich bis zu 7 Tage vor
Veranstaltungsbeginn mitgeteilt wird: 25% der für die
nicht in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten
Zahlungen;
b) Wenn die Veränderung schriftlich bis zu 2 Tage vor
Veranstaltungsbeginn mitgeteilt wird: 80% der für die
nicht in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten
Zahlungen;
c) Bei kürzer fristigen Änderungen stellt die Zimmerfrei
die vertraglich vereinbarten Leistungen in vollem Umfang
in Rechnung.
10.Rechnungen der Zimmerfrei ohne Fälligkeitsdatum
sind sofort ab Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
11.Der Kunde erhält eine Gesamtrechnung. Einzelabrechnungen
sind nur in Ausnahmen möglich und bedürfen der vorherigen
schriftlichen Vereinbarung. Die Zimmerfrei erhebt für diese
Dienstleistung eine Verwaltungsgebühr von 5 Euro pro gestellter
Rechnung. Übernachtungskunden erhalten spätestens am
Abreisetag die Rechnung. Der Kunde hat kein Recht auf postalische Zustellung der Rechnung.
12. Die vorläufigen Gesamtkosten für Gruppenreisen, Seminare, Klassenfahrten oder auch Einzelkunden o.ä. sind
grundsätzlich bis spätestens 7 Tage vor Ankunft auf das Konto der Zimmerfrei zu überweisen.
IV Rücktritt der Zimmerfrei
1. Die Bildungsstätte ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem
Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:
-höhere Gewalt oder andere von der Bildungsstätte nicht zu
vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
Gästezimmer/ Veranstaltungen unter irreführender oder falscher
Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden, in Person des
Kunden oder dessen Vertreters, oder des Zwecks ,gebucht werden (siehe II.3).
2. Die Zimmerfrei ist berechtigt vom Vertrag zurück zu treten:
- Wenn der Kunde offensichtlich alkoholisiert ist oder unter sonstigem Drogeneinfluss steht.
- Bei Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung.
3. Die Zimmerfrei hat den Kunden von der Ausübung des
Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
4. Bei berechtigtem Rücktritt der Zimmerfrei entsteht kein
Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
V Rücktritt des Kunden (Abbestellung), Stornierungen
1. Bei Rücktritt des Kunden von dem mit der Zimmerfrei
geschlossenen Vertrag ist die Zimmerfrei berechtigt, die
vereinbarten Leistungen in Rechnung zu stellen, auch wenn
der Kunde diese nicht in Anspruch nimmt.
In Rechnung gestellt werden:
a) Wenn die Kündigung schriftlich 2 Monate bis 7 Tage
vor Veranstaltungsbeginn oder Anreise erfolgt: 0,0 % der vereinbarten
Zahlungen
b) Bei kürzer fristiger Kündigung stellt die Bildungsstätte die
vertraglich vereinbarten Leistungen in vollem Umfang in Rechnung.
2. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Zimmerfrei oder einer
von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
VI Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe der Gästezimmer und Tagungsräume
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Gästezimmer und Tagungsräume.
2. Gebuchte Gästezimmer stehen dem Kunden ab 18:00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere
Bereitstellung. Die Anreise ist am vereinbarten Tag bis 20:00 Uhr möglich.
Abweichungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung mit der Zimmerfrei.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Gästezimmer der Zimmerfrei spätestens
um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen und die
Zimmerschlüssel zurück zu geben.
4. Die Seminarräume und die vereinbarten weiteren Leistungen werden durch
die Zimmerfrei termingerecht bereitgestellt. Der Kunde erhält bei seinem
Eintreffen im Büro der Bildungsstätte die Schlüssel für die bereitgestellten
Seminarräume/Gästezimmer und gibt diese nach Abschluss seiner Veranstaltung/Mietdauer
wieder zurück.
5. Materialien und technische Geräte werden dem Kunden termingerecht und
funktionsüberprüft bereitgestellt. Die Bedienung der Materialien und Geräte
erfolgt ausschließlich durch den Kunden.
6. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die ihm überlassenen Seminarräume
abgeschlossen sind, wenn sie von ihm und seiner Gruppe nicht genutzt
werden.
7. Der Kunde beachtet die Hausordnung.
8. Stornierungen und Stornierungsgebühren fallen an, wenn nicht spätestens 7 Tage vor Anreise eine schriftliche Stornierung der Buchung bei der
Zimmerfrei eingegangen ist. Bereits bezahlte Kosten werden in diesem Falle in voller Höhe, innerhalb von 14 Tagen zurück erstattet
Bis 7 Tage vor geplanter Anreise fallen keine Stornierungsgebühren an.
Danach werden dem Kunden 100% der gebuchten Kosten in Rechnung gestellt.
Auch bei frühzeitiger Abreise werden 100% der ursprünglich gebuchten Leistungen fällig.
Eine Erstattung bereits bezahlter Kosten findet in keinem Falle statt
VI Technische Einrichtungen
1. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße
Rückgabe von technischen Einrichtungen und Geräten, die ihm von der
Bildungsstätte zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden.
VII Haftung der Zimmerfrei
1. Die Zimmerfrei haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt
auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit der Bildungsstätte zurückzuführen sind.
2. Für eingebrachte Sachen im Gästezimmer sowie in den Tagungsräumen
haftet die Zimmerfrei nicht.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Parkplatz der Zimmerfrei
zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zu
Stande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück
der Zimmerfrei abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren
Inhalt haftet die Zimmerfrei nicht.
VIII Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände
befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. in
der Zimmerfrei. Die Zimmerfrei übernimmt für Verlust, Untergang
oder Beschädigung keine Haftung.
2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen
zu entsprechen.
Das Rauchen ist in den Gebäuden und auf dem gesamten Gelände der Zimmerfrei strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit einer Gebühr in Höhe von 450,00€ pro Fall geahndet.
Einzige Ausnahme: An den von der Zimmerfrei bereitgestellten Aschenbechern im Aussenbereich darf geraucht werden, aber die jeweiligen Stummel nicht auch den Boden geworfen werden.
IX Haftung des Veranstalters für Schäden
1. Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch
Veranstaltungsteilnehmer, bzw. -besucher, Mitarbeiter oder Dritte aus seinem
Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Reinigungskosten bei stark verschmutzte Zimmern betragen 25,00€ pro Zimmer. Für Gasträume, Seminarräume und Küche und alle übrigen Räumlichkeiten inkl. Aussenbereich wird in diesem Falle eine Reinigungsgebühr in Höhe von je 100,00€ fällig und ist direkt vor Ort zu zahlen.
Bei Verlust oder Diebstahl des Schlüssels für die Eingangstür
der Zimmerfrei muss das gesamte Zentralschliesssystem ausgetauscht werden. Die Kosten hierfür trägt in jedem Fall der Kunde. Bei Verlust oder Diebstahl des Zimmer- bzw. Seminarraumschlüssels trägt
die Kosten der Erneuerung ebenfalls der Kunde in Höhe der tatsächlichen Kosten.
X Datenschutz
1. Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Anmeldung und durch Teilnehmerlisten erhoben und elektronisch verarbeitet werden, nutzt die Zimmerfrei ausschließlich zur Abwicklung der vertraglich vereinbarten
Leistungen. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
2. Für die Bewerbung ihrer eigenen Veranstaltungen und Angebote verwendet
die Zimmerfrei ausschließlich Anschriften von Personen, die dazu
ausdrücklich ihr Einverständnis erklärt haben.
XI Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder
dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen
oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Wuppertal
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB für Veranstaltungen und Unterbringungen unwirksam
oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften
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